Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich Bedingungen
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der ESPEY & ESPEY GmbH (nachstehend Verkäufer genannt) liegen ausschließlich diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gelten für alle zukünf- tigen Geschäftsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Aufgabe der Bestellung, spätestens mit Annahme der Ware, werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen akzeptiert. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widerspro- chen. Nebenabreden bzw. Änderungen sowie von Reisenden oder Vertretern gegebene Zusagen bedürfen für ihre Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Für Endverbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
2. Das Angebot
Unsere Angebote, einschließlich der Produktbeschreibungen und Abbildungen, sind stets freibleibend.
Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Im Falle einer Änderung der Mehrwertsteuer vor Erfüllung des Vertrages unterliegen Lieferung und Leistung dem am Tage der Lieferung und Leistung gültigen Steuerrecht. Der Käufer ist an die von ihm gegenüber dem Verkäufer abgege- benen Bestellungen und Erklärungen gebunden.
3. Lieferzeit
In der Regel liefern wir kurzfristig. Angaben über Lieferzeiten und -fristen sind stets unverbindlich. Feste Liefertermine bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung, Teillieferungen sind statthaft. Die von uns genannte Lieferzeit wird unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen Materialeinganges genannt. Genannte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei nicht von uns verschuldeten Ereignissen, wie z. B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Falschlieferung und Verzug von Vorlieferanten usw. Dies gilt auch, wenn derartige Urnstände bei Vorlieferanten eintreten. Diese Fälle berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
4. Lieferung und Versand
Die Lieferungen erfolgen „frei Haus“ bzw. „frei Empfangsstadion“. Eventuell ent- stehende Zustellgebühren oder Rollgelder trägt der Käufer. Mehrkosten infolge gewünschter, besonderer Versandart werden fakturiert.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Bei Bahnversand, Fremdspedition oder Paketdienst versenden wir stets auf Gefahr des Käufers. Der Gefahrenübergang entsteht bei Übergabe an der Bahn- oder Fremdspedition. Etwaige Transportschäden lassen Sie bitte innerhalb 24 Stunden durch den Transportunternehmer feststellen, weil niemand für später gemeldete Schäden aufkommt. Originalfrachtbrief, Tatbestandsaufnahme und Abtretungserklärungen zur Verfolgung ihrer Ansprüche bitte sofort an uns einsenden.
Für Transportschäden durch Zustellung mit unseren eigenen Fahrzeugen ist eine Mängelrüge innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Ware vorzubringen. Später eingehende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Versandart bleibt dem Ermessen des Lieferanten vorbehalten. Durch Annahmeverweigerung entstehende Kosten, wie Lagergeld, Frachtkosten usw. gehen zu Lasten des Empfängers bzw. Bestellers.
Jede Sonnenschutzanlage (Lamellenvorhang, Jalousie oder Plisseevorhang etc.) ist eine Maßanfertigung. Auftragsgemäß gelieferte Anlagen können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.
Verzögert sich die Lieferung ohne unser Verschulden, erfolgt Berechnung und Lagerung der angefangenen oder ferfiggestellten Ware auf Gefahr und Rechnung des Bestellers.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum (auch eine eventuelle Scheckzahlung in Verbindung mit einer Wechselausstellung stellt keine Erfüllung unserer Forderungen dar.) Sie dürfen die Ware bis auf jederzeitigen Widerruf im Rahmen eines ordnungsge- mäßen Geschäftsbetriebes verarbeiten oder verkaufen, aber nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem son- stigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen- legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Dies gilt insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
Bei Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen: die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereinstimmung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.
Bei Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unverzüglich benach- richtigen. Kosten und Schäden, die dadurch entstehen, das der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Gerät der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt zum Vertrag.
6. Zahlung
Jede Rechnung ist, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, spätestens innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Lieferung ist der offen stehende Betrag mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen (§ 286 Abs. 3 und § 288 BGB),
Sofern wir im maßgeblichen Zeitraum höhere Bankzinsen zu zahlen haben, gilt der höhere Zinssatz als vereinbart.
Skontoabzug ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich und gilt dann aus- schließlich für Warenlieferungen und nicht für Dienstleistungen (z.B. Montagen). Falls Skontoabzug vereinbart wurde, wird er nur dann akzeptiert, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Lieferungen erfüllt sind. Zahlungen an unsere Vertreter bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, ebenso Wechsel, die wir nach vorheriger Vereinbarung hereinnehmen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
Die Annahme von Wechsel und / oder Schecks erfolgt daher nur zahlungshalber und gilt noch nicht als erfolgte Zahlung. Beim Wechsel- / Scheckgeschäft gilt Zahlung erst als erfolgt, wenn auch der Wechsel / Scheck eingelöst ist.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, Rückgabe der Ware gegen Kaufpreiserstattung oder Herabsetzung des Kaufpreises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
Wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, können wir ebenfalls Lieferung gegen Nachnahme oder Vorkasse vornehmen, die Lieferung zurückstellen, Sicherheit verlangen und vom Vertrag zurücktreten, falls der Käufer diesem Verlangen nicht nachkommt. In diesem Falle oder falls der Käufer in Verzug gerät, sind wir auch berechtigt, noch nicht fällige Forderungen fällig zu stellen.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden unsere sämtlichen Forderungen an den Käufer einschließlich Wechsel – unabhängig von deren Laufzeit – sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7. Gewährleistung
Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung unter Angabe der Gründe vorzubringen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Erscheinen schriftlich zu rügen. Auf Verlangen des Verkäufers ist die als mangelhaft gerügte Ware zur Überprüfung kostenfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Unverlangt zurückgesandte Waren werden nicht angenommen.
Technische Neuerungen, Weiterentwicklungen und Verbesserungen sind uns jederzeit vorbehalten und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. So besteht ein Anspruch nicht bei geringen Abweichungen in Farbe, Gewicht oder Abmessungen. Solange Modelle (alte Ausführung) vorrätig sind, werden diese geliefert. Ansonsten werden Nachfolgemodelle versandt. Irgendwelche Ansprüche hieraus können nicht geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und können nicht abgetreten werden. Ein Anspruch auf Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der beanstandete Mangel auf unsachgemäße Behandlung zurückzufüh- ren ist. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Für Teile der gelieferten Ware, die nicht aus der Produktion des Verkäufers stammen, übernimmt der Verkäufer Gewähr nur nach Maßgabe der ihm von seinen Zulieferanten gebilligten Gewährleistung. Bei berechtigten Reklamationen behalten wir uns vor, Mängelbeseitigungen auf kostengünstigste Weise vorzu- nehmen, durch Nachbesserung des Produktes, Ersatzlieferung oder entspre- chende Minderung des Verkaufspreises. Eine neue Gewährleistung wird durch eine Nachbesserung nicht hinaufgesetzt. Ansprüche, die über dem jeweiligem Rechnungswert des beanstandeten Artikels hinausgehen, können nicht aner- kannt werden.
Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für Lieferungen und Leistungen des Verkäufers. Weitere Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, sind ausgeschlossen; es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Allgemeine Bestimmungen / Salvatorische Klausel
Wir sind berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
Sollte eine Vorschrift dieser Bedingungen nichtig sein oder durch Rechtssprechung nichtig werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und -vereinbarung
Erfüllungsort für Zahlungen ist unser Firmensitz in Hille-Hartum. Für das gericht- liche Mahnverfahren ist das Amtsgericht Hagen zuständig. Unter Kaufleuten im Sinne der §§ 1 und 2 HGB wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Minden bzw. bei Streitwerten über 5.200,00 EUR das Landgericht Bielefeld vereinbart.